Da die Krise, die das Corona-Virus ausgelöst hat, immer weitere Kreise zieht, möchten wir für Sie im Folgenden kurz zusammenfassen, wie Sie gegebenenfalls dem wirtschaftlichen Schaden dieser Krise entgegenwirken können.
Sollten Sie bereits einen signifikanten Rückgang des Arbeitsanfalls in Ihrem Unternehmen verzeichnen, dann besteht die Möglichkeit, seit März 2020 Kurzarbeit zu beantragen. Die folgenden Links enthalten weiterführende Informationen:
Die Bundesregierung hat die Möglichkeiten von Finanzierungshilfen für Corona-Geschädigte erweitert. So besteht beispielsweise die Möglichkeit, sogenannte KfW-Kredite zu bekommen. Diese werden über Ihre Hausbank ausgereicht und von staatlicher Seite besichert, so dass das Risiko Ihrer Hausbank deutlich gemindert ist.
Darüber hinaus können in Bayern ansässige Unternehmen den sogenannten „LfA-Schnellkredit“ bekommen, der zu 100 % vom Bayerischen Staat abgesichert ist, so dass die Hausbank kein Risiko mehr trägt. Unternehmen mit bis zu 5 MitarbeiternInnen können einen Kredit bis maximal 50.000 € beantragen, Unternehmen mit sechs bis 10 MitarbeiternInnen bis maximal 100.000 €. Die Antragsvoraussetzungen sind auf der Homepage der LfA veröffentlicht (www.lfa.de).
Gemäß § 3 Nr. 11 des Einkommenssteuergesetzes sind Beihilfen und Unterstützungszahlungen an ArbeitnehmerInnen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise steuerfrei. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass die Zahlungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen, im Lohnkonto gesondert aufgezeichnet werden und eine Anerkennung für die besondere Leistung des Arbeitnehmers in der Corona-Krise darstellen.
Im Folgenden finden Sie alles Wissenswerte bezüglich der Überbrückungshilfen III:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/info-unternehmen-selbstaendige-1735010
Alle aktuellen Steuerinformationen erhalten Sie über den ETL-Newsletter, den Sie hier abonnieren können: https://www.etl.de/newsletter/
Alles Wissenswerte zur Reformation der Grundsteuer finden Sie hier:
https://www.etl.de/grundsteuerreform/
Der Beruf des Steuerfachangestellten ist vielfältiger als Du glaubst. Du hast zahlreiche Möglichkeiten, Deine Interessen und Stärken zum Beruf zu machen.
Während Deiner Ausbildung kannst Du vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten nutzen. So machst Du Deine Ausbildung einzigartig.
Du verfügst nicht nur über theoretisches Wissen, sondern erhältst von Beginn an die Möglichkeit, Dich in Deinem Ausbildungsbetrieb einzubringen.
Sie können den QR-Code mit Ihrer Banking-App scannen oder eine Überweisung auf folgendes Konto tätigen:
Spendenkonto
Kinderhilfe Tansania
DE24 7905 0000 0042 3522 37
Stichwort: con.tax/TAC UPENDO
Für eine Spendenquittung bitte Adresse auf der Überweisung angeben.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Die con.tax Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Sitz in Großwallstadt und ihrer Niederlassung in Fulda beschäftigt heute über 120 MitarbeiterInnen.