Das müssen Arbeitnehmer wissen, um erfolgreich ins neue Jahr zu steuern:
# Sachbezugsfreigrenze steigt auf 50 €
Dies gilt für Sachleistungen, die Arbeitnehmer zusätzlich zum Lohn erhalten.
Bis zur Freigrenze können die Zuwendungen steuerfrei behandelt werden.
# Auslauf des Corona-Bonus zum 31. März 2022
Bis zum 31.03.2022 können Arbeitnehmer einen steuerfreien Corona-Bonus i.H. von max. 1.500 € erhalten.
# neue Umzugspauschalen
Die beruflich bedingten Umzugskosten können als Werbungskosten angegeben werden.
Die steuerlich absetzbaren Pauschbeträge werden im April erhöht.
# Home-Office-Pauschale auch in 2022
Angesetzt werden können pro Tag im Home-Office 5 €, max. 600 € im Jahr. ACHTUNG: Die Summe zählt zu den Werbungskosten, für die sowieso 1.000 € angerechnet werden. Profitabel also nur für die, die mit den Werbekosten über 1.000 € kommen.
# Anpassung bei Minijobs
Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab dem 01.01.2022 auf 9,82 € / h. Ab 01.07.2022 soll er 10,45 € / h betragen. Dies gilt auch für Minijobs. Der Verdienst darf dennoch 450 € monatlich nicht überschreiten.