Sachbezüge bleiben steuerfrei, soweit ihr Wert unter einer Freigrenze bleibt. Diese liegt jetzt monatlich nicht mehr bei 44 €, sondern bei 50 €. Wenn der Wert die Schwelle überschreitet, müssen Arbeitnehmer*innen den gesamten Sachbezug versteuern. Besonderer Beliebtheit erfreuen sich Gutscheine und Geldkarten (z.B. Tankkarten & Shopping-Gutscheine ). WICHTIG: Sie müssen zweckgebunden sein, ausschließlich zum Bezug von Waren / Dienstleistungen aus einem definierten Angebot berechtigen und der Arbeitgeber muss sie zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ausstellen. Eine Gehaltsumwandlung / -verzicht bringt keinen Steuervorteil.
