Das sind die wichtigsten Änderungen für alle Steuerzahler in 2022:
# Steigerung Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag steigt um 204 €. Das heißt, bei einem Ledigen bleiben die ersten 9.948 € im Jahr steuerfrei. Bei Ehepaaren / eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich der Betrag auf 19.896 €.
# besser absetzbare Altersvorsorgeaufwendungen
Es gilt für die Berücksichtigung der Sonderausgaben 2022 ein niedrigerer Höchstbetrag von 25.639 €. Maximal können davon 94 % abgesetzt werden. Alleinstehende können 24.101 € und Ehepaare / eingetragene Lebenspartner 48.202 € steuerlich geltend machen.
# verlängerte Abgabefrist für die Steuererklärung 2020
Die Abgabefrist verlängert sich bis zum 31. Mai 2022.
